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Fakten

Brandschutzbestimmungen

Werden Räume in bestehenden Gebäuden für temporäre Veranstaltungen benutzt, so ist ein Sicherheitskonzept zu erstellen und frühzeitig mit den zuständigen Behörden (Gemeinde, Landratsamt, Feuerwehr, etc.) abzuklären.

Findet die Veranstaltung in Zelten statt, müssen die Blachen aus schwerbrennbarem Material der Brandschutzklasse 5.2 bestehen. Der Abstand zu brennbaren Fassaden muss min. 10 m, zu nicht-brennbaren Fassaden 7,5 m betragen. Die Gebäude und Konstruktionen sind nach den SIA-Normen zu erstellen und müssen den Naturgefahren (Wind, Schnee, Hagel, Blitz) standhalten.

Metallkonstruktionen von Zelten, Tribünen und anderen Einrichtungen sind gemäß den SEV Richtlinien zu erden. Zufahrten für Feuerwehr und Rettungskräfte müssen sichergestellt sein.

Entsprechend der Größe des Events und der Bauart des Raumes sind genügend Feuerlöscheinrichtungen bereitzustellen. Die Löschgeräte müssen grundsätzlich gut zugänglich sein (Plazierung ausserhalb des Festraumes oder bei den Eingängen). Sofern nicht bereits genügend Nasslöschposten vorhanden sind, sind genügend mobile Handfeuerlöscher auszuleihen oder zu beschaffen.


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